Entwicklung eines Ökolabels für Verpflegungsdienste

Kurzfassung

Diese Maßnahme zeigt, wie ein nationales oder lokales Ökolabel, welches den Bio-Anteil der Gerichte kennzeichnet, für Einrichtungen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden kann. Dieses Label schließt eine Lücke, da die EU den variablen Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung nicht regelt. Die EU- und nationalen Bio-Siegel dürfen nur für Produkte verwendet werden, bei denen mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischem Anbau stammen. Um die Verwendung von Bio-Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflkegung zu fördern, macht es Sinn, den Cateringdienste einen Schrittweisen Einstieg in den Einsatz von Bio-Lebensmittel zu ermöglichen und diese Anteile der Kundschaft gegenüber zu kommunizieren. Die Entwicklung solcher Ökolabels für den Bereich der Gemeinschaftsverpflkegung steht im Einklang mit der EU-Politik in den Bereichen "Vom Hof auf den Tisch", biologische Vielfalt und Umweltschutz.

Notwendige Schritte

  • Bei der Entwicklung eines Ökolabels für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung ist ein Schema erforderlich.
  • Legen Sie Stufen für den Anteil ökologischer Zutaten auf der Speisekarte fest. Zum Beispiel: Stufe 1 - mehr als 20 bis 50 % der Zutaten sind Bio-Lebensmittel, Stufe 2 - mehr als 50 bis 80 % der Rohstoffe sind Bio-Lebensmittel und Stufe 3 - mehr als 80 bis 100 % der Rohstoffe sind Bio-Lebensmittel.
  • Lassen Sie Logos für die verschiedenen Kennzeichnungsstufen entwerfen, die in der Kommunikation verwendet werden können.
  • Entscheiden Sie, ob eine Gebühr für das Anbringen des Siegels erhoben werden soll. Beachten Sie dabei, dass die kostenlose Vergabe des Siegels eine breitere Nutzung des Siegels ermöglicht und es einfacher wäre, das Kennzeichnungssystem auch bei der Beschaffung der Schulverpflegung und bei der Überprüfung der Verpflegungsdienste zu verwenden.
  • Legen Sie fest, wie der Anteil an Bio-Lebensmittel auf der Speisekarte brechnet werden soll - auf der Grundlage der Menge oder der Kosten der Bio-Zutaten, oder kann der Cateringdienst das selbst auswählen.
  • Legen Sie fest, wann und wie der Anteil der Bio-Zutaten kontrolliert wird, z. B. einmal im Monat.

Zu beachten

Ein nationales oder lokales Ökolabel für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung vereinfacht die Überwachung des ökologischen Lebensmittelangebots für die Auftraggebende Stelle, da eine andere Stelle die Einhaltung des Zeichens überprüft. Bei dieser Stelle kann es sich beispielsweise um eine staatliche Aufsichtsbehörde handeln.

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