Beschaffungskriterien für Verbrauchsgüter

Kurzfassung

Diese Maßnahme bietet einen Leitfaden zur Festlegung von Kriterien für den reduzierten Einsatz und die Auswirkungen von Chemikalien und Verbrauchsgütern bei der öffentlichen Beschaffung von Verpflegungsdienstleistungen. Sie basieren auf den EU-Kriterien für umweltorientierte öffentliche Beschaffung (GPP). Zu diesem Zweck bietet die Maßnahme Mindestkriterien für technische Spezifikationen sowie Zuschlagskriterien. Die Umsetzung wirkt sich positiv auf die Wasserqualität, die biologische Vielfalt, die Abfallverringerung und den Klimaschutz aus

Notwendige Schritte

  • Zur Vorbereitung der öffentlichen Beschaffung werden Marktkonsultationen über die Lieferung von chemischen Produkten und Verbrauchsgütern mit dem Umweltzeichen durchgeführt.
  • Bei der Ausarbeitung von Dokumenten für die Beschaffung von Verpflegungsdienstleistungen können die folgenden Kriterien berücksichtigt werden, um die Beschaffung von umweltfreundlichen Chemikalien und Verbrauchsgütern sicherzustellen. Diese Kriterien beruhen auf den GPP-Kriterien der EU für Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen. Es ist möglich, Mindestkriterien oder Zuschlagskriterien zu wählen und sie einzeln oder in Kombination zu verwenden:

Technische Spezifikation (Mindestkriterien)

  • Mehrweggeschirr (z. B. Teller, Becher, Gläser, Besteck), Handschuhe und Tischtücher müssen generell verwendet werden.
  • Mindestens X % oder alle chemischen Produkte für das Händewaschen, Geschirrspülen und die regelmäßige Reinigung, die in der Verpflegungseinrichtung verwendet werden, müssen die Anforderungen eines EU-Umweltzeichens für das jeweilige Produkt oder eines gleichwertigen Zeichens erfüllen.
  • Mindestens X % oder alle Verbrauchsgüter (Küchenrollen, Küchenpapier, Servietten usw.), die in der Verpflegungseinrichtung verwendet werden, müssen den Anforderungen eines EU-Umweltzeichens für das jeweilige Produkt oder eines gleichwertigen Zeichens entsprechen.
  • Hinweis: Eine Ausnahme von der Anforderung des Umweltzeichens kann gewährt werden, wenn keine Produkte mit dem Umweltzeichen auf dem Markt erhältlich sind.
  • Nachprüfung: Der oder die Bieter:in muss eine Liste der bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Einweg- und Nicht-Einwegartikel, chemischen Produkte und Verbrauchsgüter vorlegen, aus der hervorgeht, welche Produkte die Kriterien erfüllen.

Zuschlagskriterien (für die Vergabe anteiliger Zusatzpunkte)

  • Angebote, bei denen mehr als die geforderten X % der Käufe von chemischen Produkten und/oder Verbrauchsgütern die Anforderungen eines EU-Umweltzeichens für das jeweilige Produkt oder eines gleichwertigen Zeichens erfüllen.
  • Ausschreibungen, bei denen:
    • Reinigungsmittel und Handseifen über einen automatischen Spender oder eine Dosierpumpe ausgegeben werden;
    • andere Maßnahmen ergriffen werden, um den Verbrauch chemischer Produkte deutlich zu reduzieren, wie z. B. Dampfreinigung;
    • die Küche mit Spendern ausgestattet ist, die Papierhandtücher oder Stoffhandtuchrollen ausgeben.
  • Nachprüfung: Der oder die Bieter:in muss bei der Ausführung des Auftrags Informationen über die zu verwendenden Dosiersysteme und Spender sowie ggf. deren Wartung vorlegen.

Zu beachten

Der Einfluss der Wasserqualität auf den Verbrauch von Geschirrspülmitteln ist ebenfalls zu berücksichtigen. Die Wasserhärte in einem bestimmten Gebiet bestimmt den Prozentsatz der mit dem Umweltzeichen versehenen Reinigungsmittel, die in Geschirrspülern verwendet werden können.

Weitere Informationen

Haftungsausschluß

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