Beschaffungskriterien für Bio-Lebensmittel

Kurzfassung

Diese Maßnahme bietet Schulen und Gemeinden Optionen für die Einbeziehung von Kriterien für Bio-Lebensmittel in die Ausschreibung von Verpflegungsdienstleistungen. Sie basiert auf den EU-Kriterien für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (GPP) für Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen. Die Umsetzung unterstützt unter anderem die EU-Politik für biologische Vielfalt, eine saubere Umwelt und die "Vom Hof auf den Tisch"-Strategie.

Notwendige Schritte

  • In der Vorbereitungsphase für die öffentliche Beschaffung sind Marktkonsultationen über das Angebot von Bioprodukten von entscheidender Bedeutung.
  • Veröffentlichen Sie die Ausschreibung, um einen Verpflegungsdienstleister zu finden, 8-9 Monate vor Beginn des Schuljahres. Erläuterung: In diesem Fall wird der Auftrag früh genug vergeben, um eine ausreichende Versorgung mit Bio-Lebensmitteln zu gewährleisten.
  • Die Bereitstellung von Bio-Lebensmitteln kann in der Ausschreibung als technische Spezifikation (Mindestkriterium) oder als Zuschlagskriterium (gibt Zusatzpunkte) enthalten sein.
  • Als technischen Spezifikation (Mindestkriterium) kann entweder der Prozentsatz der gesamten Rohstoffe oder der Prozentsatz bestimmter Lebensmittelgruppen festgelegt werden, z. B:
    • Mindestens X % der insgesamt eingekauften Lebensmittel und Getränke müssen den Anforderungen des EU-Bio-Siegels entsprechen (Verordnung (EG) Nr. 2018/8481 oder deren nachfolgende Änderungen).
    • Mindestens X % der folgenden Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse [von der beauftraggenden Stelle einzufügen] müssen den Anforderungen des EU-Bio-Siegels (Verordnung (EG) Nr. 2018/8481 oder nachfolgende Änderungen) entsprechen.
  • In der Ausschreibung muss angegeben werden, ob der Prozentsatz auf Grundlage des monetären Werts oder des Gewichts berechnet wird. Die Berechnung des prozentualen Anteils der eingekauften Bio-Lebensmittel nach Wert bietet mehr Flexibilität, um Bio-Lebensmittel aus verschiedenen Produktgruppen anzubieten. So können beispielsweise günstigere saisonale Produkte eingekauft werden.
  • Die beauftraggende Stelle muss später überprüfen, ob diese Anforderung des Vertrags eingehalten wird.

Zu beachten

  • Ein Zuschlagskriterium, das die verhältnismäßige Vergabe von Punkten für die Bieter:innen von Verpflegungsdiensten mit Bio-Lebensmittel ermöglicht, ist bei der Umsetzung des Auftrags schwerer zu überprüfen. Ein Beispiel für ein verhältnismäßiges Zuschlagskriterium: Der höchste Prozentsatz an Bio-Lebensmitteln erhält eine Höchstpunktzahl (die von der beauftraggenden Stelle festgelegt wird), jeder weitere Prozentsatz erhält eine niedrigere Punktzahl.
  • Wenn eine Schule noch nie Bio-Lebensmittel beschafft hat, beginnen Sie mit einem Mindestkriterium und einem geringeren Anteil an Bio-Produkten (z. B. 20 %) bei den eingekauften Rohstoffen und legen Sie die Anforderung nicht für alle Lebensmittelgruppen fest.
  • Wenn es auf nationaler oder lokaler Ebene ein Ökolabel für Verpflegunsdienste gibt, vereinfacht dies für die beauftraggende Stelle die Überwachung der Einhaltung des Vertrags. Die jeweilige Aufsichtsbehörde prüft dann, ob der Verpflegungsdienst die Anforderungen des Umweltzeichens erfüllt. Die Bieter:innen müssem bestätigen, dass das geforderte Niveau des nationalen Umweltzeichens für die Gastronomie bis zu einem bestimmten Datum erreicht wird (Siehe auch Maßnahme Entwicklung eines Ökolabels für Verpflegungsdienste).
  • Damit Schulen Nachhaltigkeitsaspekte in die Beschaffung von Verpflegungsdienstleistungen einbeziehen können, ist eine zentrale Unterstützung durch die Kommunalverwaltung erforderlich. Die Entwicklung eines zentralen Überprüfungssystems sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, um die Konformität der Dienstleistung mit den in den Beschaffungsunterlagen festgelegten Bedingungen zu überprüfen.

Weitere Informationen

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